1 Anwendbarkeit der AGB
Die AGB regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen Dorn fürs Pferd/Lena Stötzer als Therapeutin der Dornmethode und dem Tierhalter als Behandlungsvertrag im Sinne der §§ 611 ff BGB, soweit zwischen den Vertragsparteien nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.
2 Behandlungsvertrag
Der Behandlungsvertrag kommt zustande, wenn der Tierhalter das generelle Angebot der Therapeutin, die Dornmethode auszuüben, annimmt und sich an die Therapeutin zum Zwecke der Beratung, Diagnose und Therapie wendet.
3 Inhalt und Zweck des Behandlungsvertrages
3.1 Die Therapeutin erbringt ihre Dienste gegenüber dem Patienten/Halter in der Form, dass sie Ihre Kenntnisse und Fähigkeiten der Ausübung, Beratung, Diagnose und Therapie nach bestem Wissen und Gewissen beim Patienten anwendet.
3.2 Über die Diagnose- und Therapiemethoden entscheidet der Tierhalter nach seinen Befindlichkeiten frei, nachdem er von der Therapeutin über die anwendbaren Methoden und deren Vor- und Nachteile in fachlicher und wirtschaftlicher Hinsicht umfassend informiert wurde. Soweit der Patient nicht entscheidet oder nicht entscheiden kann, ist die Therapeutin befugt, die Methode anzuwenden, welche dem Wohl des Pferdes entspricht.
3.4 In der Regel werden von der Therapeutin Methoden angewendet, die schulmedizinisch nicht anerkannt sind und nicht dem Stand der Wissenschaft entsprechen. Diese Methoden sind, allgemein auch nicht kausal-funktional erklärbar und insofern nicht zielgerichtet. Eine Heilung oder ein Erfolg werden weder in Aussicht gestellt noch versprochen. Alle Ansprüche aus versehentlichen oder unwissentlichen Falschinformationen sind ausgeschlossen.
4 Mitwirkung des Tierhalters
Der Tierhalter ist aufgrund der Behandlungsmethode zu einer aktiven Mitwirkung verpflichtet. Die Therapeutin ist jedoch berechtigt, die Behandlung abzubrechen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht mehr gegeben erscheint, insbesondere wenn der Tierhalter Beratungsinhalte nicht annimmt, erforderliche Auskünfte zur Anamnese und Diagnose unzutreffend oder lückenhaft erteilt oder Therapiemaßnahmen vereitelt. Die Therapeutin haftet nicht für Verletzungen oder sonstige Schäden am Tier die durch den Tierhalter, durch Mitwirkung an der Therapie, verursacht werden.
5 Honorierung des Therapeuten
5.1 Die Therapeutin hat für ihre Dienstleistung Ansprüche auf ein Honorar. Dieses Setzt sich aus dem Festgesetzten Honorar des Dorntherapeuten und Anfahrtskosten ab 10 km zusammen, siehe Preisauflistung. Die Anwendung anderer Gebührenordnungen oder Gebührenverzeichnisse ist hiermit ausgeschlossen.
5.2 Das Honorar ist für jeden Behandlungstag sofort vom Tierhalter in bar zu entrichten. Auf Wunsch wird dem Tierhalter eine Quittung ausgestellt, eine Rechnung wird auf Wunsch nach jeder Behandlung, wenn möglich per Email als PDF oder postalisch Versand. .
5.3 Wird die zu zahlende Summe nicht entrichtet behält sich die Therapeutin vor ohne weitere Benachrichtigung der Vorgang einem Inkassobüro zu übergeben und das gerichtliche Mahnverfahren in Anspruch zu nehmen.
6 Rechnungstellung
Für alle Leistungsarten ist der zutreffende Mehrwertsteuersatz auszuweisen. Aufgrund des Kleinunternehmerstatus gem. § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer erhoben und daher auch nicht ausgewiesen. Die Rechnung darf weder eine Diagnose enthalten, noch dürfen die Leistungen so aufgeschlüsselt werden, dass daraus auf eine Diagnose geschlossen werden kann.
7 Fahrtkosten
Höhe der Fahrtkosten pro km beträgt 60 Ct. ab dem Standpunkt Bernbach 2a, 86479 Aichen und werden ab 10 km Entfernung berechnet.
8 Haftung
Der Tierhalter/Verfügungsberechtigte haftet für sämtliche Schäden, die an Personen, Praxisausrüstung und Praxiseinrichtung durch ihn oder das Tier verursacht werden, unmittelbar und in voller Höhe. Der Kunde/Verfügungsberechtigte hat für sein Tier eine entsprechende Haftpflicht abzuschließen.
9 Vertraulichkeit der Behandlung
Die Therapeutin behandelt die Patientendaten vertraulich und erteilt bezüglich der Diagnose, der Beratungen und der Therapie sowie Begleitumstände des Patienten Auskünfte nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Tierhalters. Auf die Schriftform kann verzichtet werden, wenn die Auskunft im Interesse des Tierhalters erfolgt und anzunehmen ist, dass der Tierhalter zustimmen wird. Wenn die Therapeutin aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet ist; beispielsweise Meldepflicht bei bestimmten Diagnosen oder auf behördliche oder gerichtliche Anordnung auskunftspflichtig ist entfällt die Schweigepflicht.
10 Hausbesuche / Termine
10.1 Termine gelten als vertraglich vereinbart, wenn sie per E-mail, WhatsApp oder telefonisch von der Therapeutin bestätigt wurden.
10.2 Termine müssen bis spätestens 24 Stunden vorher abgesagt werden. Montags bis 18 Uhr den Samstag vorher. Hier werden keinen Kosten in Rechnung gestellt. Alle Termine, die innerhalb von 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin abgesagt werden, werden dem Tierhalter/ Tierbesitzer mit der Hälfte des Betrags in Rechnung gestellt. Ausgenommen bei Verendung des Tieres oder unverschuldetes verunglücken des Tieres welches eine Behandlung nicht ermöglicht.
10.3 Bei Hausbesuchen kann es aufgrund nicht vorhersehbarer Beeinträchtigungen im Straßenverkehr oder aufgrund der Wetterlage zu Verzögerungen kommen. Hat der Kunde seine Telefonnummer oder seine Mobilfunknummer hinterlassen, so wird er, wenn möglich, unverzüglich über die Verzögerung informiert.
Urheberrecht
Es dürfen keine Therapien, Therapiepläne, Unterlagen, o.ä. von der Therapeutin ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung (auch nicht in Auszügen) vervielfältigt oder an Dritte weitergegeben werden. Diese sind urheberrechtlich geschützt.
Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen des Behandlungsvertrages oder der AGB ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Behandlungsvertrages insgesamt nicht tangiert. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck und dem Parteiwillen am nächsten kommt.
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